Um 1840 taucht
dieses Wappen auf dem Siegel des Gerichts der Börde Lesum auf.
Im "Wappenbuch von Siebmacher" sind drei Vögel,
zwei oben und einer unten, getrennt durch einen roten Balken abgebildet.
Bei der Suche nach einer Erklärung der drei Vögel traf Herr Günther
Carstens auf das Wappen des Oberst Friedrich von Borch, der am 29.
April 1682 das Gut Schönebeck erwarb.
"Friedrich von der Borch gehörte einem alten, zuerst ums Jahr
1300 genannten westfälischen Adelsgeschlecht an, dessen Wappen in
einem silberweißen Schilde drei schwarze Raben mit roten Füßen
und auf offenem Ritterhelme einen gleichen Raben zwischen zwei schwarzen
Adlersflügeln führt..." ( Lüder Halenbeck:
Blumenthal und Schönebeck. Ein Beitrag zur bremischen Geschichte.
Bremen 1878, S. 64)
(Allerdings fehlt auf diesem Wappen der rote Streifen.) Als sich weiter
herausstellte, daß die von der Borch auch Gerichtsherren der
Börde Lesum waren, war nur logisch, daß diese die Raben (Teile
ihres Wappens) in das Gerichtssiegel eingebracht haben.
Heute werden die drei Raben von mehreren Burglesumer Organisationen,
u.a. dem Heimat-
und Verschönerungsverein Lesum, im Logo geführt, wobei
der Bezug zum Gerichtssiegel der Börde Lesum (aber nicht zum Haus
von der Borch) gesehen wird.