Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Nr. 106 - Ausgegeben am 1. Dezember 1998 
Bekanntmachung des Bebauungsplanes 312 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Rotdornallee, Platjenwerber Weg, Friedehorst und dem früheren Überseeheim
Die Stadtbürgerschaft hat am 17. November 1998 den Bebauungsplan 312 für ein Gebiet in BremenBurglesum zwischen Rotdornallee, Platjenwerber Weg, Friedehorst und dem früheren Überseeheim beschlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung kann in der Plankammer des Bauamtes Bremen-Nord, Bremen-Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 48A, Zi. K 02, während der Dienststunden eingesehen werden.
Bremen, den 24. November 1998
Der Senat

Hinweis:
Eine. Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. l und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 214 i. V. m. § 215 BauGB).
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.