Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Nr. 106 - Ausgegeben am 1. Dezember 1998 
Bekanntmachung des Bebauungsplanes 365 mit Deckblatt für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Leuchtenburger StraBe, Unter den Linden, Freier Damm, Schönebecker Kirchweg/ Zum Fichtenhof, Landesgrenze
Die Stadtbürgerschaft hat am 17. November 1998 den Bebauungsplan 365 mit Deckblatt für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Leuchtenburger Stra'dfe, Unter den Linden, Freier Damm, Schönebecker Kirchweg/Zum Fichtenhof, Landesgrenze beschlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung kann in der Plankammer des Bauamtes Bremen-Nord, BremenVegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 48 A, Zi. K 02, während der Dienststunden eingesehen werden.
Bremen, den 24. November 1998
Der Senat

Hinweis:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 214 i. V. m. § 215 BauGB).
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.