Bemerkungen:(notes / informatie)
Die nächsten 30 Jahre saß der Müller Christop Groten als Pächter in der Erkelschen Mühle. In seine Pachtzeit fällt eine umfassende Erneuerung bezw. Erweiterung der Mühlenanlagen. Zunächst wurde im Jahre 1765 mit einem Kostenaufwand von 869 Rthlr. 8 Gr. 3 Pfg. die Mühle selbst von Grund auf neu gebaut. Diese 869 Rthlr. hatte Müller Groten vorgeschossen. Die Rückerstattung war nun dahin vereinbart, daß nach einer baren Rückzahlung von 294 Rthlr. in halber Höhe seines Jahrescanons angerechnet worden, so daß er selbst jährlich statt des vollen Pachtgeldes von 170 Rthlr. nr 85 Rthlr. bezahlte und nac Ablauf der 6 Pachtjahre sein Vorschuß bis auf 65 Rthler. zurückgezahlt war. Die gleichzeitig vom Pächter Groten aus eigenen Mitteln neu angelegte Sägemühle wurde ihm für die Zeit von 1767 bis 1774 unentgeltlich überlassen, dagegen wurden ihm die für den Bau einer Stallung aufgewandten 120 Rthlr. mit einem jährlichen Abzug von 20 Rthlr. "veraccordirt". Während der Grotenschen Pachtzeit war die Mühle in Erkeln mit folgenden Gerechtigkeiten ausgestattet: 1. Bannpflichtigkeit der Gemeinde Erkeln zu dieser Mühle, 2. der Aalfang "so vor etlichen Jahren neben der Mühle neu angelegt und zu wessen mehrerer Beförderunge dem Lodwig Boden das Aalfangsrecht, so dieser vorhin hatte, abgekauft ist", 3. das "von undentlichen Jahren hergebrachte Recht, in de Mühle eine Brandeweinsblase zu setzen", 4. die freie Ein- und Ausfuhr des Mühlenwagens in der Stadt Brakel und in den Ortschaften Hembsen und Beller. Lut Beruf: Müller |