Integration Behinderter 

(aus Weser Kurier, v. 10.01.1998)
Redeverbot für Behinderte

Köln (dpa). Sieben geistig Behinderte aus dem Kreis Düren dürfen sich einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) zufolge künftig nur noch zu bestimmten Uhrzeiten in ihrem Garten unterhalten. Ein Nachbar hatte wegen Lärmbelästigung gegen den Landschaftsverband Rheinland geklagt, der die Behinderten-Wohngruppe unterhält. Der 7. Senat des OLG entschied gestern, das im Grundgesetz-Artikel 3 festgeschriebene Verbot der Diskriminierung Behinderter bedeute nicht, daß ein Nachbar jeden störenden Lärm hinnehmen müsse (Aktenzeichen: 7 U 83/96). Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Otto Regenspurger (CSU), und der betroffene Verband reagierten mit Empörung auf das Urteil. Das Urteil zeuge von Unmenschlichkeit, sagte Regenspurger im Deutschlandradio Berlin. Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland, Ferdinand Esser, meinte: „Falls ein solches Urteil Allgemeinverbindlichkeit hätte, müßten in Deutschland Tausende Behinderte nun wieder weggesperrt oder ruhiggestellt werden." Das Gericht legte für die Behinderten Ruhezeiten von April bis Oktober fest, während derer sie sich in ihrem Garten ruhig verhalten müssen. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie von 12.30 Uhr an keine Geräusche mehr machen. Dieses Verbot gilt mittwochs und sonnabends von 15.30 Uhr an, an den übrigen Werktagen ab 18.30 Uhr.