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Beste man: Joseph Welle u. Bernard Flotmann
Opmerkingen: 27.11.1855: kirchliche Trauung [2]
Evenement: Testament: 10.10.1889: Testament der Eheleute Gerhard Wiesch und Anna geborene Flothmann. Verhandelt zu Rheine an der Gerichtsstelle am 10. October 1889
Vor den unterzeichneten Gerichtspersonen erschienen heute die Eheleute Kötter Gerhard Wiesch und Anna geborene Flothman aus Rodde. Dieselben sind von Person dem unterzeichneten Richter bekannt und, wie eine mit ihnen angestellte Unterredung ergab, im vollen Besitze ihrer Geisteskräfte. Sie wiederholten ihre Bitte um Aufnahme ihres letzten Willens und erklärten, daß es ihr freier, ernster und wohlüberlegter Wille sei jetzt zu testieren, daß sie ferner durch nichts in der Verfügung über ihren derzeitigen Nachlaß beschränkt seien. Der Kötter Gerhard Wiesch erklärte, daß er in erster Ehe, aus welcher ein Sohn, namens Johann Bernhard hervorgegangen, mit der Catharina Borchert gelebt. Aus der zweiten Ehe mit der miterschienenen Anna geb. Flothmann seien drei Kinder hervorgegangen, Hermann, Josephine, Ehefrau des Kötters Heinrich Berghaus zu Altenrheine, und August. Die Eheleute Wiesch testierten sodann, wie folgt:
§ 1 Wir setzen uns gegenseitig und wechselseitigzu Erben ein.
§ 2 Erbe des Letztlebenden von uns soll unser Sohn Hermann sein und, wenn dieser unser Erbe nicht werden kann oder will, dessen Ehefrau und Nachkommen.
§ 3 Der Erbe ist verpflichtet, unserem Sohn August als Abfindung vom elterlichen Vermögen die Summe von 250 Thlr. d.s. 750 Mark zu geben, demselben auch in Kramkheits- und Erwerbslosigkeitfällen Aufenthalt, Verpfelgung, ärztliche Hilfe und Arznei zu gewähren beziehungsweise angedeihen zu lassen, sowie 15 Thaler jährlichen Taschengeldes geben.
Unsere Tochter Josephine ist durch die ihr bei ihrer Verheiratung gegebene Geldsumme und Ausstattung von unserem Nachlasse abgefunden.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.
Wiesch
Frau Wiesch
Tophoff Amtsgerichtsrat
Tombrinck Referendar", Rheine |